Was ist Alltagsbegleitung überhaupt?
Alltagsbegleitung bedeutet, Menschen im täglichen Leben zu unterstützen - z.B. durch gemeinsame Aktivitäten, Begleitung zu Terminen, Unterstützung im Haushalt oder einfach durch Zuhören und Dasein. Es geht nicht um Pflege, sondern um persönliche Hilfe im Alltag.
Für wen ist Alltagsbegleitung gedacht?
Für Seniorinnen und Senioren, akut und chronisch kranke Menschen, Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen, Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt - und für Angehörige, die sich Entlastung wünschen.
Auch Familien in besonderen Situationen profitieren von meinem Angebot.
Wie läuft die Begleitung ab?
Nach einem unverbindlichen Kennenlernen klären wir gemeinsam, welche Form der Unterstützung gebraucht wird. Die Begleitung ist individuell, regelmäßig und verlässlich - so, wie es zu Ihnen oder Ihren Angehörigen passt.
Übernehmen Sie auch Pflege?
Nein - auch wenn ich Pflegekraft bin, gehört Pflege im medizinischen oder pflegerischen Sinne nicht zum Leistungsumfang der Alltagsbegleitung. Ich unterstütze in allen nicht-medizinischen Bereichen wie Struktur, Gespräche, Freizeitgestalltung, Organisation und Haushalt. Bei Bedarf helfe ich gerne bei der Suche nach einem passenden Pflegedienst.
Kommen Sie immer persönlich?
Ja, in der Regel bin ich Ihre feste Bezugsperson. Sollte einmal Vertretung notwendig sein, erfolgt diese ausschließlich durch qualifizierte und vertrauensvolle Kolleginnen und Kollegen.
Wie kann ich, oder meine Angehörigen Kontakt aufnehmen?
Ganz einfach telefonisch, per E-Mail oder das Kontaktformular auf meiner Website.
Ich melde mich zeitnah zurück und nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 Euro pro Monat.
Er steht allen Menschen mit einem Pflegegrad 1-5 zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen zu.
Er kann genutzt werden um Unterstützung im Alltag zu finanzieren.
Auf Wunsch rechne ich direkt mit der Pflegeversicherung ab.
Wie kann ich die Verhinderungspflege nutzen?
Seit dem 01. Juli 2025 stehen für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Budget zur Verfügung.
Auch Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe können über die Verhinderungspflege finanziert werden.
Wird Alltagsbegleitung von der Pflegekasse bezahlt?
Ja - bei vorhandenem Pflegegrad können 131 EUR über den Entlastungsbeitrag (§ 45b SGB XI) abgerechnet werden.
Dieses Budget entspricht bei mir genau 4 Stunden Alltagsbegleitung im Monat.
Zusätzlich können bis zu 40% der ambulanten Pflegesachleistungen (§ 45a SGB XI) für die Alltagsbegleitung verwendet werden.
Ich unterstütze Sie bei der Abrechnung - oder übernehme sie auf Wunsch vollständig.
Ob die Rechnungsstellung über Sie oder direkt über mich an die Pflegekasse erfolgt, wird individuell im Vorfeld besprochen.
