Alltagsbegleitung bedeutet, Menschen im täglichen Leben zu unterstützen - z.B. durch gemeinsame Aktivitäten, Begleitung zu Terminen, Unterstützung im Haushalt oder einfach durch Zuhören und Dasein. Es geht nicht um Pflege, sondern um persönliche Hilfe im Alltag.
Für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen, Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt - und für Angehörige, die sich Entlastung wünschen.
Auch Familien in besonderen Situationen profitieren von meinem Angebot.
Nach einem unverbindlichen Kennenlernen klären wir gemeinsam, welche Form der Unterstützung gebraucht wird. Die Begleitung ist individuell, regelmäßig und verlässlich - so, wie es zu Ihnen oder Ihren Angehörigen passt.
Nein - auch wenn ich Pflegekraft bin, gehört Pflege im medizinischen oder pflegerischen Sinne nicht zum Leistungsumfang der Alltagsbegleitung. Ich unterstütze in allen nicht-medizinischen Bereichen wie Struktur, Gespräche, Freizeitgestalltung, Organisation und Haushalt. Bei Bedarf helfe ich gerne bei der Suche nach einem passenden Pflegedienst.
Ja, in der Regel bin ich Ihre feste Bezugsperson. Sollte einmal Vertretung notwendig sein, erfolgt diese ausschließlich durch qualifizierte und vertrauensvolle Kolleginnen und Kollegen.
Ganz einfach telefonisch, per E-Mail oder das Kontaktformular auf meiner Website.
Ich melde mich zeitnah zurück und nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.
Ein Leistungspaket ist eine klar strukturierte, individuell buchbare Unterstützung im Alltag.
Es bündelt verschiedene Hilfsangebote und bietet einen preislichen Vorteil.
Leistungspakete sind für den Monat bindend. Die Stunden können nicht angespart werden.
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterstüztung Sie benötigen.
Kein Problem - die Pakete sind flexibel anpassbar. Wenn sich Ihre Situation verändert, passen wir gemeinsam Inhalt und Umfang an.
Ja - alle Leistungen sind auch einzeln buchbar. Die Pakete bieten allerdings oft einen finanziellen oder organisatorischen Vorteil.
Ja - bei vorhandenem Pflegegrad können 131 EUR über den Entlastungsbeitrag (§ 45b SGB XI) abgerechnet werden.
Dieses Budget entspricht bei mir genau 4 Stunden Alltagsbegleitung im Monat.
Zusätzlich können bis zu 40% der ambulanten Pflegesachleistungen (§ 45a SGB XI) für die Alltagsbegleitung verwendet werden.
Ich unterstütze Sie bei der Abrechnung - oder übernehme sie auf Wunsch vollständig.
Ob die Rechnungsstellung über Sie oder direkt über mich an die Pflegekasse erfolgt, wird individuell im Vorfeld besprochen.
Abgesehen von den sich preislich lohnenden Leistungspaketen, beträgt mein Stundenlohn 40 Euro.
Die Abrechnung erfolgt per Rechnung.
Zeitüberschreitungen werden im 15 Minuten-Takt abgerechnet.
So zahlen Sie nur die Leistung, die Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.
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